Bewegung im Streit um Funkscheinpflicht
In einer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2007 teilt der Bundesverband Wassersportwirtschaft erfreuliche Nachrichten mit: "In einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde Einigkeit darüber erzielt, dass es einer weiteren Übergangsregelung bedarf, bis der angestrebte Durchdringungsgrad mit Funkzeugnissen erreicht ist. Bislang verfügen nach Angaben der Charterbranche lediglich rund 50% der Charterskipper im Seebereich über ein Funkzeugnis. Wie genau diese Übergangsregelung aussehen kann, wird derzeit durch das BMVBS geprüft. Eine Lösung soll jedoch bis zum Beginn der Wassersportsaison 2008 gefunden werden."
Hintergrund: Die Regelung der Funkscheinpflicht gilt zwar schon länger, es war jedoch bisher darauf verzichtet worden, sie durchzusetzen, da es im Sportbootbereich so wenig Unfälle gibt, dass ein Gewinn an Sicherheit nicht messbar gewesen wäre. Zur Saison 2008 hatte das Bundesverkehrministerium jedoch angekündigt, die Vorschrift notfalls mit Bußgeldern durchzusetzen. Das würde bedeuten, dass Skipper, die an unserer Basis in Stralsund eine Kormoran 1280 oder Kormoran 1500 übernehmen in Zukunft nicht nur den Sportbootführerschein See, sondern auch den Funkschein vorzulegen hätten.
